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Richtlinie Fahrtkostenerstattung


Wir wollen, dass alle zu unseren Aktionen kommen können. Deswegen erstatten wir euch bei den meisten Aktionen eure Fahrtkosten. Damit das möglich ist, haltet euch bitte an diese Richtlinien.

Grundsätzlich gilt:

  • Wir erstatten Fahrtkosten, wenn du dich ehrenamtlich bei der BUNDjugend Niedersachsen engagierst und dich an diese Richtlinie hältst.
  • Meist können wir Fahrtkosten erstatten, wenn du an Aktionen und Veranstaltungen teilnimmst. Das schreiben wir auf Veranstaltungsseiten meist dazu. Wenn du dir unsicher bist, frag gern nach.
  • Wir brauchen für die Erstattung originale Belege und ein ausgefülltes und unterschriebenes Kostenerstattungsformular.
  • Nutze, wenn möglich, Regionalverkehr und vorhandene Tickets z.B. Deutschlandtickets/Semestertickets, BahnCards und Jobtickets,
  • Buche Fernverkehr bitte wirklich so früh wie möglich (näheres s.u.)
  • Fahrradmitnahmetickets im ÖPNV werden erstattet. Leihfahrräder unter bestimmten Umständen (s.u.)
  • PKW-Fahrtkosten können nur nach vorheriger Absprache abgerechnet werden. Mögliche Gründe können z.B. sein: Materialtransport, Shutteln von anderen Teilnehmenden, Mobilitätseinschränkungen oder Veranstaltungsorte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichen sind (näheres findest du im Formular für die PKW-Kostenerstattung – s.u.)
  • Oftmals gibt es auch Mitfahrgelegenheiten zu Veranstaltungen. Fragt dazu gern nach.

Fernverkehr: Wann können wir das vollständige IC/ ICE -Ticket erstatten?

  • Wenn IC oder ICE dir mindestens 1 Stunde Fahrzeit und / oder 2 Umstiege erspart und die Kosten für Hin- und Rückfahrt unter 60 € liegen oder
  • Wenn du alleine aus einer Richtung anreist und der Zug so weniger als das Niedersachsen-Ticket für eine Person (28 €) kostet und
  • du Super-Sparpreis buchst und
  • die Kosten für Hin-und Rückfahrt unter 60 € liegen

Fahrräder und Co – Was ist zu beachten?

  • Nutze am besten dein eigenes Rad oder Leih dir ein Rad von Freund*innen/anderen Aktiven.
  • Fahrradmitnahmetickets im ÖPNV werden zu 100 % erstattet.
  • Abonnements, Mitgliedschaften oder Monats-/Jahrespakete für Leihräder sind nicht erstattungsfähig.
  • Leihfahrrad: Erstatten wir zu 100 %, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: 1) Die fußläufige Strecke z.B. vom Bahnhof zum Veranstaltungsort beträgt mehr als 2 km. 2) Vor Ort steht kein oder kein sinnvoll nutzbarer ÖPNV zur Verfügung (z. B. zu lange Wartezeit, keine direkte Verbindung). Die Nutzung eines Leihfahrrads ist insgesamt günstiger als die Kombination aus Fahrradmitnahme und ÖPNV-Ticket. 3) Das Leihfahrrad ist die günstigste Variante. 4) Die Veranstaltung selbst ist eine Fahrradtour oder beinhaltet eine Fahrradtour und es war nicht möglich, ein eigenes Fahrrad mitzubringen oder eins privat auszuleihen.
  • Nutze zur Abrechnung von Fahrradmitnahme-Tickets und für Leihfahrräder einfach unser Kostenerstattungsformular. (Belege nicht vergessen!)
  • Kosten zur Nutzung von E-Rollen erstatten wir nicht.

Was können wir nicht erstatten?

  • Vorhandene Tickets wie BahnCard, Semestertickets/Deutschlandticket, Jobtickets usw. (Ausnahme: Wenn du in einem Monat so viel für die BUNDjugend unterwegs bist, dass die Fahrtkosten über 58 € lägen, können wir dir dein Job-/Deutschlandticket erstatten. Bitte dokumentiere dafür alle deine Fahrten inkl. die regulären Kosten pro Fahrt ohne Monats-Abo auf einem gesonderten Blatt und lege dieses bei der Fahrtkostenabrechnung bei.)
  • Preise für Hin- und Rückfahrt über 60 € pro Person. Es werden maximal 60 € deiner Kosten erstattet.
  • Flex-Tickets,
  • Tickets aus der 1. Klasse

Du brauchst eine Ausnahme?

Nach vorheriger Absprache oder bei nicht vorhersehbaren Terminen können ggf. auch Fahrtkosten erstattet werden, die sich nicht nach dieser Richtlinie richten. Es ist uns wichtig, dass Menschen auch unabhängig von ihrem Budget und sonstigen Rahmenbedingungen an unseren Aktionen teilnehmen können. Wende dich im Zweifel gern an unser Hauptamts-Team (ed.neshcasredein-dnegujdnub@ofni)